- Existenzgründungsdarlehen
- Exis|tẹnz|grün|dungs|dar|le|hen, das: [zinsgünstiges] Darlehen, das jmdm., der sich eine ↑Existenz (2) gründen will, [vom Staat] gewährt wird.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Bleibehilfen — sind Maßnahmen, die von deutschen Bundesregierungen nach 1990 entwickelt wurden, um Angehörigen der deutschen Minderheit oder Deutschstämmigen in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, vor allem in Russland, sowie in Polen[1], aber auch in anderen … Deutsch Wikipedia
Verbraucherkreditgesetz — Verbraucherkreditgesetz, Abkürzung VerbrKrG, am 1. 1. 1991 in Kraft getretenes Gesetz zur Regelung des Rechts des Verbraucherkredits, das das Abzahlungsgesetz vom 16. 5. 1894 ablöste. Das Verbraucherkreditgesetz erfasst Kreditverträge und… … Universal-Lexikon
Existenzgründung — E·xis·tẹnz·grün·dung die; die Gründung einer eigenen Firma, eines Geschäfts o.Ä., mit der sich jemand selbst einen Arbeitsplatz schafft || K : Existenzgründungsdarlehen … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache